Jahresabschlüsse von der Steuerkanzlei Schultheiß in Lübeck

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, ich vereinbare gerne einen Gesprächstermin mit Ihnen.

In jedem Jahr werden die Steuererklärungen und der Jahresabschluss fällig. Darin sind auch sehr private Angaben zu machen, sodass es wichtig ist, Vertrauen zu seinem Steuerberater zu haben. Die Steuerberatung Schultheiß in Lübeck ist ein modernes Steuerbüro, in dem die Mandanten ein motiviertes, engagiertes und professionelles Team erwartet.

Gegründet habe ich meine Kanzlei im Mai 2009. Nach 13 Jahren Berufserfahrung als Steuerfachkraft habe ich den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Schwerpunkte in meiner langjährigen Tätigkeit lagen bei den Steuererklärungen und dem Jahresabschluss. Nach den ständigen berufsbegleitenden Fortbildungen habe ich mich 2003/2004 intensiv auf die Steuerberaterprüfung vorbereitet. Die Bestellung zu Steuerberaterin erfolgte im Februar 2005. Mein Serviceangebot umfasst den Jahresabschluss, Steuererklärungen, die laufende Buchführung und die steuerliche Beratung.

Dabei unterstützen mich meine Mitarbeiter, die Steuerfachangestellten Barbara Rathke und Yildiz Evci, Diplom-Kauffrau (FH) Ute Streichardt und meine Bürofachkraft Annegret Krasemann, tatkräftig.

Steuerberatung in Lübeck

Das erste Treffen mit einem Mandanten dient dazu, sich im Beratungsgespräch kennenzulernen. Ich berate Sie in allen Steuerfragen...

Steuererklärungen

Von großem Vorteil ist es, für die jährlich fälligen Steuererklärungen und den Jahresabschluss, wenn in meiner Kanzlei...

Jahresabschluss

Unternehmern ist klar, dass allein die Angabe der Steuererklärungen an die zuständige Finanzbehörde nicht ausreichend ist...

Steuerberatung in Lübeck

Das erste Treffen mit einem Mandanten dient dazu, sich im Beratungsgespräch kennenzulernen. Ich berate Sie in allen Steuerfragen. Handelt es sich um eine Existenzgründung, fertige ich für die Banken und die weiteren Institutionen die erforderlichen Unterlagen an. Bei einer Existenzgründung werden für den Antrag auf ein Darlehen oder einen Zuschuss vom Arbeitsamt, die Ertragsvorschau, eine Kapitalbedarfsplanung und auch eine Gewinn- und Verlust-Rechnung, benötigt. Zu den Rechtsformen, die ich steuerlich vertrete, gehören unter anderem, Einzelunternehmen, GmbHs, GbRs, Partnergesellschaften und Vereine sowie GmbH & Co. KGs.

Mandanten aus dem Einzelhandel, Ärzte, Handwerksbetriebe, Vereine und Weitere mehr, betreue ich seit vielen Jahren erfolgreich.

Die betriebswirtschaftliche Beratung umfasst eine Erstellung horizontaler und vertikaler Betriebsvergleiche turnusmäßig. Mit den sich auf dem aktuellsten Stand befindlichen EDV-Programmen kann die Fertigung von Planungsrechnung und Gewinnvorschauen korrekt erfolgen. Das gibt meinen Mandaten die Möglichkeit frühzeitig auf Veränderungen innerhalb ihres Unternehmens zu reagieren. Ich begleite Sie mit meiner steuerlichen, professionellen, betriebswirtschaftlichen Beratung nicht nur bei der Existenzgründung, sondern auch bei einer Expansion und der Nachfolgeregelung.

Steuererklärungen

Von großem Vorteil ist es, für die jährlich fälligen Steuererklärungen und den Jahresabschluss, wenn in meiner Kanzlei auch die laufende Buchführung dazu erstellt wurde. Dadurch kann für den Mandanten und auch für mich eine große Zeiteinsparung erzielt werden, was sich in der Honorarabrechnung widerspiegelt. Das hängt damit zusammen, dass in die Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung gleich das aktuelle Zahlenmaterial übernommen werden kann. Gleiches gilt, wenn die Körperschaftsteuererklärungen und die gesonderten Feststellungen erarbeitet werden müssen. Bei dem zuständigen Finanzamt können die Unterlagen schneller und vor allem fristgerecht eingereicht werden, da die sonst vorgelegte Buchführung nicht erst aufgearbeitet werden muss.

Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung muss ein Vertrauensverhältnis bestehen. Es sind teilweise sehr private Details, die darin angegeben werden müssen. Durch die bisherige Zusammenarbeit kann der Mandant feststellen, ob "die Chemie stimmt". Damit ich die Erklärungen korrekt abgeben kann, sind viele Angaben nötig, was auch für Vergütungsanträge und die Lohnsteuerermäßigung zutreffend ist, die ich ebenfalls anfertige.
Die Erbschaftsteuererklärung ist eine weitere Steuererklärung, die nicht so häufig einzureichen ist. Beauftragt mich der Mandant damit, behalte ich selbstverständlich seine Vorteile ständig im Auge.

Jahresabschluss

(Bilanz) und Gewinn- und Verlust-Rechnung

Unternehmern ist klar, dass allein die Angabe der Steuererklärungen an die zuständige Finanzbehörde nicht ausreichend ist. Es gehören entweder der Jahresabschluss (Bilanz) oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG, abhängig von der Branche bzw. der Unternehmensform, dazu. Welche Angaben in den Jahresabschluss gehören, bespreche ich mit meinem Mandanten ausführlich. Deshalb versuche ich, regelmäßig Gespräche über den Jahresabschluss und das Zahlenmaterial, entsprechend der Auswertungen, mit meinen Mandanten zu führen. Das dient dazu, im Unternehmen förderliche Veränderungen rechtzeitig vorzunehmen.Auch in diesem Fall sind die Mandanten, die auch die laufende Buchführung in meiner Kanzlei fertigen lassen, im Vorteil. Wird der Abschluss und die Steuererklärungen vom Steuerberater erstellt, gibt es eine automatische Fristverlängerung bis 31.12. des Folgejahres. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, stelle ich eine Fristverlängerung beim Finanzamt. Somit fallen keine Verspätungszuschläge an.

Natürlich erstelle ich nicht nur Steuererklärungen, den Jahresabschluss in Form von Bilanzen und Gewinn- und Verlust-Rechnungen für Mandanten, die ihre Buchführung selbst erstellen.Eröffnungsbilanzen sind nur von Kapitalgesellschaften zu erstellen. Weitere Bilanzen, welche unregelmäßig erstellt werden müssen, erfordern ein gewisses Know-how. Zu denken ist hier an:

  • die Liquidationsbilanz

  • die Fusionsbilanz

  • die Auseinandersetzungsbilanz

  • die Sanierungsbilanz

Diese Arbeiten gehören ebenfalls in meinen Kompetenzbereich.

Finanz- und Lohnbuchhaltung

Die komplette Finanz- und Lohnbuchhaltung nimmt den größten Teil der Arbeit ein, die kontinuierlich, das ganze Jahr über geleistet werden muss. Das beginnt bei dem Einhalten der Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Dauerfristverlängerung (einmal jährlich) und die Lohnsteuer-Anmeldung. Diese werden anhand der eingereichten Unterlagen von mir und meinem fachkundigen und professionellen Team erarbeitet und zum Finanzamt geschickt. Aus der Lohnbuchhaltung ergeben sich Meldungen an die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Es sind nicht nur die einmaligen An- und Abmeldungen und die Beitragsnachweise. Das betrifft auch AU-Meldungen und Unfallmeldungen. Diese werden erfasst und weitergeleitet. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung und die laufende Buchführung werden in meiner Kanzlei erstellt. Dazu nutzen wir innovative EDV-Programme, sodass die Verarbeitung gleich vor Ort erfolgen kann. Mit dieser Technik kann ich auch problemlos Ihre externe Buchführung bearbeiten.
Wie schon bei den Betriebsprüfungen biete ich meinen Mandanten an, die zeitaufwendigen, aber in gewissen Abständen anfallenden Steuer-und Sozialversicherungsprüfungen, persönlich zu begleiten und zu überwachen.

Sonstige Leistungen

Prüfung von Bescheiden

Viele Fehler passieren, nachdem ein Bescheid von einer Finanzbehörde, der Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft eingeht. Das beginnt mit der Wahrung der Fristen.Ich prüfe, nachdem Sie mir den Bescheid übergeben haben, diesen innerhalb der einzuhaltenden Frist auf die Richtigkeit. Dabei stelle ich fest, ob Abweichungen zu den eingereichten Erklärungen vorliegen. Fanden Betriebsprüfungen statt, an denen prüfe ich auf Übereinstimmung zu den eingereichten Unterlagen und den Resultaten. Ergibt die Prüfung, dass der Bescheid fehlerhaft ist, werde ich Einspruch dagegen einlegen.

Beratung Unternehmensnachfolge, Gründung und Liquidation

Die Beratungstätigkeit beginnt nicht erst mit dem Jahresabschluss, sondern schon im Zuge der Unternehmensgründung. An dieser Stelle können aus Unwissenheit schon viele Fehler gemacht werden, die dem Unternehmer langfristig zum Nachteil gereichen. So beispielsweise die Wahl der Unternehmensform oder welche Auswirkung es hat, wenn die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes gewählt wird. Damit das Unternehmen weiterhin reibungslos läuft, ist frühzeitig die Unternehmensnachfolge zu klären. Vor allem unter dem steuerlichen Aspekt.Das Steuerbüro Schultheiß in Lübeck berät Sie gerne ausführlich!